Bis zu 3 unverbindliche Angebote

Welchen Treppenlift benötigen Sie?


Sparen Sie bis zu 50% beim Vergleich verschiedener Angebote.

Treppenlifte

Im Alter tritt leider bei vielen Menschen eine zunehmende Unbeweglichkeit ein. Diese entsteht zum einen durch das natürliche Alter, zum anderen können aber auch Schlaganfälle oder Stürze dafür sorgen, dass Treppen für die betroffenen Personen nicht mehr überwindbar sind. Meistens sind die Betroffenen ebenfalls ihr komplettes Leben an den Rollstuhl gebunden, was sie zu einem Umzug in eine ebenerdige Wohnung oder in ein entsprechendes Altersheim zu verpflichten scheint.

Vielseitige Möglichkeiten der Anwendung

Wer jedoch in seiner gewohnten und lieb gewonnen Umgebung bleiben möchte, besitzt die Möglichkeit, mithilfe eines Treppenlifts jegliche Hindernisse im privaten Bereich überwinden zu können. Doch auch Behörden und öffentliche Einrichtungen sind aufgrund der gesetzlichen Grundlage dazu verpflichtet, Menschen mit Gehbehinderung die Möglichkeit zu eröffnen, Treppen ohne weitere Probleme hinauf und herunter zu gelangen.

Welche Treppenlifte eignen sich für welchen Zweck?

Es gibt also genügend Gründe, den Erwerb eines Treppenliftes in Betracht zu ziehen. Wer sich zu einem Kauf oder einer Miete entschließt, steht allerdings noch vor weitaus größeren Problematiken: Welcher Treppenlift soll es werden, welcher entspricht am ehesten den gewünschten Vorstellungen und muss man den gesamten Kauf- und Installationspreis alleine tragen? Was, wenn ich als Mieter auf den Einbau eines Liftes angewiesen bin? Viele Fragen, auf die die nachfolgenden Abschnitte Antworten geben.

Varianten

Grundsätzlich unterscheidet man vier Arten von Treppenliften:

  • Sitzlift

    Der Sitzlift ist der am meisten verwendete Treppenlift. Mithilfe eines am Treppengeländer fixierten Stuhls wird der Gehbehinderte ohne weitere Störungen über die Treppe transportiert und kann am anderen Ende ohne Probleme seinen Weg fortsetzen. Somit sind Treppen keine Hindernisse mehr – sofern natürlich der nötige Platz für die Montage und Installation vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, so sind andere Varianten des Treppenliftes als sinnvoller zu erachten, um Gehbehinderten den Auf- bzw. Abstieg zu erleichtern. Sitzlifte sind meist klappbar und benötigen daher nur bei der Benutzung viel Raum, oftmals sind sie auch mit Armlehnen und weiteren Sicherheitselementen ausgestattet. Insofern eignet sich der Sitzlift bei großflächig vorhandenem Raum am besten, da er den meisten Komfort und die leichteste Installation aufzuweisen hat.

  • Plattformlift

    Der Plattformlift unterscheidet sich insofern vom Sitzlift, als dass der Betroffene - sofern er im Rollstuhl sitzt - diesen nicht verlassen muss. Der Rollstuhl wird einfach am einen Ende der Treppe auf die Plattform geschoben und die Plattform wird am anderen Ende wieder verlassen, sodass der Weg fortgesetzt werden kann. Ebenso wie beim Sitzlift wird nur bei der Benutzung viel Platz in Anspruch genommen, ansonsten ist auch er klappbar und einfach zu installieren. So sind Plattformlifte häufig auch selbständig durch den Betroffenen benutzbar, da der Rollstuhl einfach nur auf die Plattform vorgeschoben werden muss und die technische Einrichtung den Treppenauf- bzw. Treppenabgang ausführt. Problematisch wird die Nutzung eines Plattformliftes, sofern die Treppen stark gewendelt sind oder zu steil sind (Richtwert liegt dabei bei ca. 35°), um das Tragen des Rollstuhlfahrers zu ermöglichen.

  • Senkrechtlift

    Der Senkrechtlift benötigt komplett andere Bedingungen als die beiden erstgenannten Lifte. Die Höhenunterschiede werden nicht parallel zur Treppe ausgeführt, sondern finden direkt senkrecht statt, was eine unkomplizierte Lösung verspricht. Allerdings wird der Lift fest installiert und daher in Mietwohnungen nur selten eingebaut. Auch Eigentumshäuser verlieren dadurch für potenzielle zukünftige Käufer schnell an Wert. Häufig kommen Senkrechtlifte im öffentlichen Bereich vor, wo senkrecht verlaufende Aufzüge sowieso gang und gäbe sind. Der große Vorteil ist die effektive Überwindung großer Höhen in sehr kurzer Zeit, was besonders bei größeren Gebäuden – eben im öffentlichen Bereich – durchaus als sinnvoll zu erachten ist. Im privaten Rahmen werden Senkrechtlifte hingegen eher selten verwendet.

  • Hublift

    Hublifte sind den Senkrechtliften sehr ähnlich, eignen sich allerdings eher für den privaten Raum, als dies bei den Senkrechtliften der Fall ist. Über eine kleine Rampe gelangt der Rollstuhlfahrer auf eine Ebene, die daraufhin von einem Motor angehoben wird und sich nach Nutzung auf einfachste Art und Weise wieder zusammenklappen lässt. Dies vereinfacht die Installation und ist zudem nützlich, um größere Gegenstände um ca. 1 Meter anheben zu können. Mit einer Tragkraft von fast einer halben Tonne lassen sich so oftmals auch neue Möbelstücke oder ähnliches unkompliziert in Haus und Wohnung transportieren.

Wo kauft oder mietet man am sinnvollsten?

Allgemein sollte man natürlich möglichst viele Angebote miteinander vergleichen. Besonders wichtig sind dabei jedoch auf die eigene Wohnung bzw. auf das eigene Haus zugerichtete Treppenliftangebote, die möglichst mit einem örtlichen Anbieter zustande kommen sollten. Das Internet bietet einen sehr guten Überblick über die unterschiedlichen Varianten an Liften sowie eine Fülle an Informationen zur Finanzoptimierung. Da oftmals staatliche Fördergelder beim Kauf eine tragende Rolle spielen, ist es ebenso ratsam, sich mit den behördlichen Institutionen kurz zu schließen. Unterschiede gibt es dort vor allem bei der Bezuschussung des jeweiligen Objekts. Dementsprechend gibt es keine universelle Antwort auf diese Frage – sie ist ebenfalls wie der passende Treppenlift ganz individuell zu beantworten.

Finanzierung der Treppenlifte

Hat man sich für ein passendes Modell entschieden und ein verhältnismäßig preiswertes Angebot vorliegen, so besteht trotzdem noch das Problem der Finanzierung, denn selbst gebrauchte Lifte können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Im besonderen Fall können dies sogar mehr als 25.000€ sein, was die Frage aufwirft, ob sich die Krankenkassen oder der Staat an der Kostenbewältigung beteiligen.

Von Seiten des Staates und der Krankenkassen gibt es gesetzliche Regelungen, die diese Problematik betreffen und einheitliche Grundsätze schaffen.

Dabei muss der betroffene Antragsteller in Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft sein, wobei selbst dann ein Maximalbudget von nur 2.557 € zur Verfügung gestellt wird. Weitere Unkosten müssen entweder die Krankenkassen oder der Betroffene selbst tragen. Dies basiert auf § 40, Abs. 4 des Sozialgesetzbuches XI.

In Ausnahmefällen muss sich auch der jeweilige Vermieter an der Finanzierung beteiligen, sofern für den Mieter keine andere Wahl besteht, als einen Umbau der Wohnung zu vollführen.

Kostengünstige Alternative zum Kauf eines Treppenlifts ist das sogenannte „Lift-Leasing“, was bedeutet, dass ein mobiler Lift für meistens 3 Jahre angemietet wird und danach wieder an den Vermieter zurückgeht. So lassen sich teure Umbauten und Rechtsproblematiken vermeiden.

Im Notfall sollte man sich zudem mit einem Anwalt für Medizinstrafrecht auseinandersetzen, um eine möglichst kostengünstige Variante zu erhalten.

Der Erwerb und Einbau eines Treppenlifts in die heimische Wohnung oder das heimische Haus ist also keine einfache Angelegenheit und verlangt die genaue Überprüfung von Kosten und Nutzen des jeweiligen Geräts.

Treppenlift Angebote

Wussten Sie schon?

Der Kauf eines Treppenlifts kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe.
Wenn Sie eine Anfrage nach einem Treppenlift stellen, berät Ihr Berater Sie auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei allen Formalitäten.