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Treppenlift Zuschuss durch die Krankenkasse

Dirk Staudinger
von Dirk Staudinger

Unterstützt meine Krankenkasse mich auch?

Bezugspartner ist stets die eigene Pflegekasse, z.B. die AOK. Diese ist entweder gesetzlicher oder privater Natur – je nachdem, für welche Versicherung man sich entschieden hat.

Besonders bei privaten Krankenkassen gilt es, Vorsicht walten zu lassen, denn hat man keine spezifische Versicherungsvorsorge für den Eintritt einer altersbedingten Umbauarbeit abgeschlossen, kann es sein, dass man keinerlei Bezuschussung erhält. Das allerdings ist nicht der Regelfall.

Versicherte bei gesetzlichen Pflegeversicherungen können mit einer Bezuschussung von maximal 4.000 Euro rechnen. Dieser Betrag wird für Umbauten im Eigenheim generell zur Verfügung gestellt, wenn der Bedarf dafür zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dies geschieht über die national bekannten Pflegegrade, die Auskunft darüber geben, wie hoch der Pflegebedarf bei einzelnen Bedürftigen ist. Bei Eheleuten im gleichen Haushalt, die beide pflegebedürftig sind, sind auch bis zu 8.000 Euro Zuschuss möglich. Treppenlifte für gängige Treppen sollten so komplett über die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung zu finanzieren sein.

Kosten eines Treppenlifts mit Zuschuss

Sitzlift
gerade Treppe
Sitzlift
Treppe mit Kurve
Plattformlift
gerade Treppe
Preis inkl. Einbau 3.500 Euro 8.000 Euro 10.000 Euro
Abzgl. Zuschuss 3.500 Euro 8.000 Euro 10.000 Euro
Verbleibende Kosten 0 Euro 4.000 Euro 6.000 Euro

Voraussetzungen für einen Treppenlift-Zuschuss

  • Es muss ein Pflegegrad vorliegen. Pflegegrad 1 reicht aus.
  • Es muss sich durch den Treppenlift eine bessere Lebensführung des Pflegebedürftigen einstellen.
  • Der Treppenlift darf noch nicht eingebaut sein.

Zuschuss bei gebrauchten Treppenliften

Wenn Sie einen gebrauchten Treppenlift bei einem Hersteller inkl. Einbau kaufen, so können Sie diese Kosten bei der Krankenkasse voll auf den Zuschuss anrechnen lassen. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie den Lift gebraucht kaufen und selbst einbauen. Wenn Sie eine Rechnung vom Verkäufer erhalten, so können Sie auch diese bei der Krankenkasse einreichen. Die eigene Arbeitszeit für den Einbau können Sie allerdings nicht geltend machen. Evtl. ist aber der Verdienstausfall (bei unbezahltem Urlaub) erstattungsfähig. Dies sollte vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Pflegegrade

Bevor der Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss gestellt werden kann, muss ein Pflegegrad vorliegen. Die Einstufung zu einem der Pflegegrade (1 bis 5) übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen im Auftrag Ihrrer Pflegekasse. Den Antrag auf die Zuteilung eines Pflegegrades müssen Sie deshalb immer an die Krankenkasse stellen, welche den MDK beauftragen wird.

In der Infografik rechts sehen Sie den Weg, um einen Pflegegrad zugewiesen zu bekommen.

Fristen

Der gesamte Vorgang ist in der Regel innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen. Die Krankenkassen müssen sich hier an gewisse Fristen halten. Die gesetzliche vorgeschriebene Frist für die Bearbeitung der Anträge beträgt 25 Arbeitstage. Diese gilt ab Eingang des Antrags.

In besonderen Fällen gilt eine verkürzte Frist von einer Woche, in welcher die Begutachtung durch den medizinischen Dienst erfolgt sein muss. Die gilt insbesondere bei:

  • Aufenthalt in einem Krankenhaus.
  • Unterbringung in einer stationären Rehabilitationseinrichtung.
  • Aufenthalt in einem Hospiz oder bei ambulanter palliativer Versorgung.
Infografik Pflegegrafik

Einstufung in die Pflegegrade

Die Einstufung in die fünf Pflegegrade erfolgt über einen Fragenkatalog. Anhand der Antworten werden Punkte vergeben. Je nachdem, wie viele Punkte erreicht werden, erfolgt die jeweilige Einstufung:

Erreichte Punkte Grad der Selbstständigkeit Pflegegrad 4.000 Zuschuss für einen Treppenlift möglich
0 bis unter 12,5 Keine Beeinträchtigungen Kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigungen Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigungen Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigungen Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigungen Pflegegrad 4
90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Ansprüchen an die Pflege Pflegegrad 5

Treppenlift Zuschuss garantiert?

Eine der Voraussetzung, um den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten ist es, dass die Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen. Streng genommen fällt die Auftragserteilung noch nicht unter den Beginn der Baumaßnahmen. Man kann also einen Vertrag mit einer Treppenlift-Firma abschließen und anschließend erst den Zuschuss beantragen.

Es gibt Firmen, welche dies ausnutzen. So wird von einigen Treppenlift-Anbietern mit einer 4.000 Euro Garantie geworben: Die Firma garantiert den Zuschuss der Pflegekasse. Allerdings ist dieses Vorgehen äußerst fragwürdig und es werden im Kleingedruckten einige Fälle ausgeschlossen. Im schlechtesten Fall hat man so einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen und die Krankenkasse zahlt den Zuschuss nicht aus.

Unsere Empfehlung an Sie:

Erledigen Sie die Beantragung des Zuschusses immer selbst und lassen Sie sich auf keine Garantien ein. Holen Sie sich erst die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse über den Zuschuss ein, bevor Sie einen Auftrag an eine Treppenlift-Firma erteilen.

Treppenlift Zuschuss garantiert

So gehen Sie vor, um den Zuschuss zu erhalten

  1. Baurechtliche Aspekte klären

    Wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, müssen Sie den Einbau des Treppenlifts zunächst mit dem Vermieter abklären. Besorgen Sie sich vom Vermieter eine schriftliche Einverständniserklärung.

  2. Pflegegrad beantragen

    Für den Beleg eines Pflegegrades bedarf es lediglich ein wenig Schriftverkehr mit der Pflegekasse und einen Hausbesuch des MDK. Schauen Sie auch in die Anleitung zur Beantragung eines Pflegegrades.

  3. Kostenvoranschlag einholen

    Die Krankenkasse benötigt einen Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahme. Fordern Sie gleich mehrere Angebote für einen Treppenlift an. Wählen Sie aus diesen Angeboten das passende aus und reichen Sie den Kostenvoranschlag ein.

  4. "Antrag zur wohnumfeldverbessernde Maßnahme" stellen

    Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Hier erhalten Sie Vorlagen für den Antrag. Wie bei dem Pflegegrad prüft in den meisten Fällen der Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen den Antrag durch einen Hausbesuch.

  5. Treppenlift einbauen lassen

    Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, warten Sie mit dem Einbau, bis Sie den positiven Bescheid von der Krankenkasse erhalten haben.

  6. Originalrechnung bei der Krankenkasse einreichen

    Schicken Sie die Originalrechnungen an die Krankenkasse um die Erstattung zu erhalten.

Formularfinder

Mit unserem Formularfinder erhalten Sie das passende Formular, um bei Ihrer Krankenkasse den Zuschuss für den Treppenlift oder einen Pflegegrad zu beantragen. Sie müssen lediglich Ihre Krankenkasse und das Bundesland auswählen.

Antragsformular finden

  • Krankenkasse
  • Bundesland
  • Formulare
  • Fertig

Krankenkasse

Bundesland

Formulare

Formular

Musteranträge

Mit Hilfe unserer Vorlagen können Sie ganz einfach schriftlich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Drucken Sie sich einfach die Vorlage aus und ergänzen Sie die fehlenden Angaben.

Antrag auf Pflegegrad

Musterantrag auf Pflegegrad
Antrag herunterladen

Die Krankenkassen haben zum Teil auch eigene Formanträge, um den Pflegegrad zu beantragen. Eine Liste von Krankenkassen mit Links zu den Anträgen finden Sie hier: Formanträge Pflegegrad

Im Zweifel hilft auch ein Anruf bei Ihrer Krankenversicherung.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Musterantrag für einen Treppenlift
Antrag herunterladen

Auch für den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen die Krankenkassen teils eigene Formanträge bereit. Diese finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Krankenkasse. Einige davon haben wir Ihnen auf der folgenden Seite auch aufgelistet: Formanträge wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Was tun wenn der Zuschuss abgelehnt wird?

Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, ist der Zuschuss meist nur noch reine Formsache. In den allermeisten Fällen wird der Zuschuss dann in voller Höhe gewährt. Trotzdem kann es sein, dass der Antrag durch die Krankenkasse auch mal abgelehnt wird. Im Folgenden finden Sie mögliche Gründe für eine Ablehnung und Tipps wie Sie vielleicht doch noch an den Zuschuss kommen.

  1. Der Treppenlift ist für die häusliche Pflege nicht nötig und trägt auch nicht zur Verbesserung des Wohnumfelds bei

    Dieser Grund einer Ablehnung kommt vor, wenn der Treppenlift für eine Treppe angedacht ist, welche nicht zu notwendigen Räumen führt, die zum Leben notwendig sind (zum Beispiel eine Kellertreppe).

  2. Der Zuschuss wurde bereits für andere Maßnahmen verwendet

    Wurde in der Vergangenheit bereits ein Antrag gestellt für wohnumverbessernde Maßnahmen und Gelder dafür bezogen (zum Beispiel für ein Badezimmer-Umbau) so kann der Antrag abgelehnt werden. Wurden die 4.000 Euro nicht ganz beansprucht, so steht aber zumindest der Restbetrag für den Treppenlift-Zuschuss bereit.

Häufig gestellte Fragen zum Zuschuss durch die Krankenkasse

Ja, der Zuschuss wird auch dann in voller Höhe gewährt, wenn es sich nicht um eine Mieteinheit handelt.

Auch für Mehrfamilienhäuser wird der Zuschuss der Krankenkasse gewährt. Allerdings gelten in Mehrfamilienhäusern andere Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenliftes. Diese können Sie hier nachlesen:

Treppenlift Voraussetzungen im Mehrfamilienhaus

Nein, Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden und die Bewilligung sollte abgewartet werden.

Der Zuschuss der Krankenkasse wird nicht nur für Sitzlifte gewährt. Er gilt für alle fest installierten Hilfsmittel, welche das wohnumfeld verbessern damit eine Pflege zu Hause erst möglich wird. Hierunter zählen sowohl Sitzlifte als auch Plattformlifte und Hublifte.

Haben Sie weitere Fragen zum Treppenlift oder möchten Sie konkrete Angebote erhalten, so starten Sie bitte eine Anfrage auf den Seiten des Treppenlift Magazins. Umgehend werden wir Sie zurückrufen, um Sie telefonisch zu beraten.

Geschrieben von
Staudinger
Dirk Staudinger

Dipl.-Ing. (FH) und Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Seit mehr als 15 Jahren kennt er die Branche wie kaum ein anderer.

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