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Treppenlift-Förderprogramme der kfW

Dirk Staudinger
von Dirk Staudinger

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfW) bietet zwei Förderprogramme an, welche sich auch für die Anschaffung von Treppenliften nutzen lassen.

Förderprogramm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

Gefördert werden über das Programm Maßnahmen, die Barrieren im selbst genutzen Wohnraum reduzieren. Der Zuschuss beträgt dabei 10 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 5.000 Euro. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme.

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Zuschussberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Ausgeschlossen werden Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten.

Auf der Webseite der kfW findet sich ein Merkblatt, auf welchem alle Bedingungen für einen Investitionszuschuss aufgelistet werden.

Voraussetzungen
  • Es handelt sich um eine Eigentumswohnung oder ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Die Investitionskosten betragen mindestens 2.000 € und maximal 50.000 € je Wohneinheit.

Förderprogramm Altersgerecht Umbauen – Kredit (Programm 159)

Wie bei dem dem zuvor vorgestellten Förderprogramm, werden hier auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert. Es handelt sich allerdings nicht um einen Investisionszuschuss, sondern um einen Kredit mit günstigen Konditionen.

Auf dem Merkblatt der kfW finden Sie alle Informationen zu dem Kredit und den Weg zur Beantragung.

Konditionen
  • ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag

So gehen Sie vor, um den Zuschuss der kfW zu erhalten

  1. Andere Fördermöglichkeiten prüfen

    Der Zuschuss der kfW ist in der Regel nicht kombinierbar mit anderen Fördermöglichkeiten. Prüfen Sie deshalb, ob Sie nicht über andere Fördertöpfe einen höheren Zuschuss erhalten könnten. Beispielsweise lohnt sich der Zuschuss der Pflegekasse in der Regel mehr als der Zuschuss der kfW. Vorausgesetzt der Zuschuss der Pflegekasse wurde noch nicht für andere Maßnahmen ganz oder teilweise verwendet. Prüfen Sie deshalb immer, ob andere Fördermöglichkeiten in Frage kommen und ob die Voraussetzungen dieser erfüllt werden.

  2. Angebote einholen

    Holen Sie sich 3 Angebote für einen Vergleich ein. Gerne können Sie bei uns auf dem Treppenlift Magazin eine Anfrage stellen und wir vermitteln Ihnen 3 passende Firmen. Außerdem helfen wir Ihnen falls gewünscht bei der Beantragung des Zuschusses. Wir empfehlen Ihnen die Angebote bereits vor der Beantragung des Zuschusses einzuholen. So wissen Sie, ob ein Treppenlift Einbeu bei Ihnen überhaupt möglich ist.

  3. Im kfW Zuschussportal registrieren und Zuschuss beantragen

    Registrieren Sie sich in dem Zuschussportal der kfW. Wählen Sie das entsprechende Programm aus (455 oder 159, siehe oben) und beantragen Sie so den Zuschuss.

  4. Zusage abwarten

    Warten Sie die Zusage des Zuschusses durch die kfW ab. Diese kommt in der Regel per E-Mail und häufig sogar noch am selben Tag. Keinesfalls dürfen Sie den Lift einbauen lassen bevor Sie die Zusage über den Zuschuss erhalten haben.

  5. Auftrag an eine Treppenlift Firma geben und Lift einbauen lassen

    Haben die schriftliche Zusage der kfW erhalten, können Sie den Auftrag an eine Firma vergeben und den Treppenlift einbauen lassen.

  6. Rechnung einreichen

    Ist der Einbau des Liftes abgeschlossen, reichen Sie die Rechnung über das Zuschussportal ein. Anschließend erfolg die Auszahlung des Zuschusses per Überweisung auf Ihr Konto.

Geschrieben von
Staudinger
Dirk Staudinger

Dipl.-Ing. (FH) und Redakteur

Dirk Staudinger zeichnet sich durch eine hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung als Experte für Treppenlifte aus. Seit mehr als 15 Jahren kennt er die Branche wie kaum ein anderer.

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