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Normen für die Sicherheit von Treppenliften

Marion Neumann
von Marion Neumann

Da es sich bei Treppenliften um technische Geräte handelt, müssen von allen Treppenliftanbietern im deutschen Markt die relevanten Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Daher kann man sich als Kunde darauf verlassen, dass ausschließlich Treppenschrägaufzüge angeboten und eingebaut werden, die den geltenden deutschen und europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Als Käufer kann man dies an der CE-Kennzeichnung des Herstellers erkennen. Eine externe Prüfung ist nicht vorgeschrieben – natürlich ist es dennoch für jeden Treppenliftanbieter zusätzlich möglich, eine freiwillige Prüfung vornehmen zu lassen und z. B. ein GS-Zeichen oder TÜV-Prüfsiegel vorzulegen.

Bestehende Normen

Die Treppenlift-Sicherheitsnorm DIN EN 81–40 enthält Vorschriften für elektrisch betriebene Treppenlifte und stützt sich dabei auf die EU-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG), die wiederum Sicherheitsanforderungen u. a. auch für Treppenschrägaufzüge beinhaltet, die von mobilitätseingeschränkten/in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen genutzt werden.

CE-Kennzeichnungspflicht

Treppenlifte fallen somit unter die CE-Kennzeichnungspflicht. Der Hersteller oder Importeur von Treppenliften muss in einem Konformitätsbewertungsverfahren seine Produkte dahingehend prüfen, ob alle Standards erfüllt sind. Nur bei bestimmten Produkten, zu denen der Treppenlift nicht zählt, muss in dieses Verfahren z. B. der TÜV miteinbezogen werden. Über eine Konformitätserklärung kann der Hersteller bzw. Händler dann bestätigen, dass sein Produkt allen geltenden Vorschriften entspricht, darin angeben, welche dies sind und eine CE-Kennzeichnung vornehmen. Diese Kennzeichnung wird also nicht von einer externen Stelle erteilt und stellt in diesem Sinn kein Qualitätssiegel dar, bestätigt aber, dass das Produkt den in der EU geltenden Mindestanforderungen genügt. Die Einhaltung der Vorgaben für die CE-Kennzeichnung wird außerdem in Deutschland durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.

Typenschild

Die CE-Kennzeichnung findet man auf einem, an dem Treppenlift angebrachten, standardisierten Typenschild. Dieses sollte daneben auch Angaben zum Hersteller und Baujahr sowie zur Seriennummer und Tragfähigkeit des Treppenlifts enthalten.

Typschild beim Treppenlift

Freiwillige Prüfsiegel/Eintragungen/Qualitätssiegel

Normen beim Treppenlift

Das sogenannte GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ist nicht vorgeschrieben und wird von einer autorisierten, vom Hersteller unabhängigen Stelle – dies kann u. a. auch der TÜV sein – erteilt, wenn das entsprechende Produkt die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) einhält. Zur Prüfung gehören hier u. a. auch eine Baumusterprüfung sowie regelmäßige Fertigungskontrollen.

Eine Überprüfung auf Sicherheit durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) ist nur für öffentlich nutzbare Treppenlifte notwendig, kann aber selbstverständlich auch freiwillig jederzeit durchgeführt werden.

Auch die „European Platform and Stairlift Association“ (ESPA) vergibt an ihre Mitglieder ein europaweites Qualitätssiegel, das bestätigt, dass die vereinbarten Sicherheits- und Qualitätsstandards des Verbandes eingehalten werden. Dies heißt aber nicht, dass Hersteller, die nicht Mitglied sind, diese Standards nicht erfüllen, da dieses Qualitätssiegel ausschließlich den Produkten der Mitglieder erteilt wird.

Außerdem haben die Anbieter die Möglichkeit, ihre Modelle in einem Hilfsmittelkatalog nach DIN EN ISO 9999 (Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen) eintragen zu lassen. Treppenlifte mit Sitz fallen unter die Hilfsmittelgruppe 18 30 10, Treppenlifte mit Plattform unter 18 30 11. Für die freiwillige Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis müssen vom Antragsteller verschiedene Unterlagen beim GKV-Spitzenverband (bundesweiter Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) eingereicht werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen belegen. Die Neuaufnahme eines Produktes wird dann jeweils im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Das vom GKV-Spitzenverband erstellte und regelmäßig aktualisierte Verzeichnis wird von REHADAT übernommen und kann online eingesehen werden.

Auch für die Durchführung eines barrierefreien Umbaus gibt es mittlerweile verschiedene Fort- und Weiterbildungsseminare, die sich aber nicht speziell auf den Einbau eines Treppenlifts beziehen, sondern auf alle Maßnahmen rund um alten- und behindertengerechte Ein- und Umbauten. Dazu gehört z. B. das Prüfzeichen „Geprüfte Fachkraft Barrierefreie Installation und Montage“, das von der SGS TÜV GmbH entwickelt wurde oder der Lehrgang zum zertifizierten Sachverständigen für barrierefreies Planen und Bauen der Technischen Universität Konstanz. Hierbei handelt es sich um freiwillige Zusatzqualifikationen, die für den Einbau eines Treppenlifts aber nicht vorgeschrieben sind. Wichtig für einen fachgerechten Einbau eines Treppenlifts ist vor allem die Auswahl einer seriösen Fachfirma, die viel Erfahrung und gute Bewertungen aufweisen kann.

Geschrieben von
Neumann
Marion Neumann

Dpl. Ökonomin und Autorin

Marion Neumann hat über viele Jahre Expertenwissen im Bereich Treppenlift und Pflege aufgebaut und verfasst Artikel zu verschiedenen Fragestellungen, die für Senioren oder andere Pflegebedürftige und deren Angehörige von Interesse sind.

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