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Voraussetzungen für den Treppenlift

Marion Neumann
von Marion Neumann
Icon Treppenlift Einbau

Für den Einbau eines Treppenlifts gibt es je nach Situation die unterschiedlichsten Voraussetzungen. Im schlechtesten Fall ist ein Einbau aufgrund von gesetzlichen Regelungen oder baulichen Besonderheiten nicht möglich. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Voraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt. Alle Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Lifttyp

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass auf fast jeder Treppe ein Sitztreppenlift eingebaut werden kann. Plattform- und Hublifte benötigen dagegen oft mehr Platz sowohl im Treppenverlauf als auch vor und am Ende bzw. neben der Treppe, sodass manchmal nur der Einbau eines Sitztreppenlifts möglich ist.

Treppenverlauf

Da der Treppenlift dem Verlauf der Treppe individuell angepasst werden muss, kann in den meisten Fällen für jeden beliebigen Treppenverlauf, ob gerade, kurvig oder mit Podest, ein Lift installiert werden. Auch für Wendeltreppen gibt es entsprechende Modelle, die mit der meist sehr hohen Steigung zurechtkommen.

Einbauort

Der Einbau eines Treppenlifts ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich möglich. Auch für komplizierte Einbausituationen, wie z. B. mit Türen in unmittelbaren Nähe der Treppe, wurden mittlerweile verschiedenste, technisch ausgereifte Lösungen entwickelt. Ebenso vielfältig sind die Montagemöglichkeiten, die unabhängig von Bauart und Material der Treppe bzw. Wand in fast allen Fällen eine Lösung ermöglichen. Dies kann der Fachberater vor Ort prüfen.

Anzahl der Etagen

Außerdem kann ein Treppenlift nicht nur für das Überwinden einer Etage genutzt werden, sondern mit Zwischenhaltestellen auch für mehrere Etagen. Die Kosten verdoppeln sich dabei nicht für die zweite Etage, da Sitz und Fahreinheit des Lifts schon vorhanden sind. Pro Etage muss mit ca. 50 % Mehrkosten gerechnet werden.

Gebäudeart

Je nach Gebäudeart müssen beim Einbau von einem Treppenlift verschiedene baurechtliche Vorgaben (DIN 18065) sowie Brandschutzvorschriften beachtet werden. Dabei geht es zum Schutz der Treppennutzer besonders in einem Notfall hauptsächlich um Vorgaben zur Mindestlaufbreite der Treppe. So soll gewährleistet werden, dass z. B. im Brandfall der Fluchtweg für die Bewohner und Rettungskräfte ein schnelles Verlassen des Gebäudes zulässt. Dies gilt aber nur für sogenannte notwendige Treppen, also Treppen, die ein Wohngeschoss erschließen. Jede weitere Treppe, die zu demselben Geschoss führt, gilt im baurechtlichen Sinn als nicht notwendig.

Lichte Breite oder Mindestlaufbreite

Bei Mindestangaben zur Treppenbreite geht es um die tatsächlich nutzbare Treppenlaufbreite, also die Breite der Treppe ohne den Platz, den das Geländer einnimmt. Der Mindestauftritt der Treppenstufen sollte in diesem Bereich außerdem mindestens 10 cm betragen (Ausnahme: Spindeltreppen). Platz zwischen den Treppenstufen und der Wand kann zur reinen Stufenbreite hinzugerechnet werden.

Treppenbreite im Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Am unproblematischsten ist der Einbau eines Treppenlifts im Einfamilienhaus oder in einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei voneinander getrennten Wohneinheiten (baurechtlich Gebäudeklasse 1 und 2). Dort beträgt aktuell die vorgeschriebene Mindestlaufbreite für notwendige Treppen 80 cm.

Aber auch bei schmaleren Treppen kann ein Sitztreppenlift eingebaut werden, sofern eine Restlaufbreite von 60 cm auf der Treppe vorhanden ist. Dies gilt auch, wenn sich die Parkposition des Treppenlifts im Treppenbereich befindet.

Baurechtlich nicht notwendige Treppen müssen nur eine Mindestlaufbreite von 50 cm aufweisen. Die Prüfung der Einhaltung dieser Vorschriften bzw. die Notwendigkeit zur Beachtung der Vorschriften kann am besten vor Ort von einem Fachberater durchgeführt werden.

Ein vorhandener Handlauf kann demontiert werden, ohne geltende Vorschriften zu verletzen.

Treppenbreite im Mehrfamilienhaus

Mehrfamilienhaus

Als Mehrfamilienhaus gelten Häuser mit 3 oder mehr Parteien. Dabei geht es um abgeschlossene Wohneinheiten unabhängig davon, ob diese derzeit so genutzt werden oder nicht. Die vorgeschriebene Fluchtwegbreite beträgt hier 1 Meter.

Das sogenannte Lichtraumprofil von einem Meter darf nochmals höchstens 20 cm in der Breite und 50 cm in der Höhe eingeschränkt werden. Dies ist für den Einbau der Fahrschiene des Treppenlifts relevant, da diese Schiene – abhängig vom Hersteller – ca. 12 bis 20 cm Breite auf der Treppe benötigt. Die Höhe der Schiene ist je nach Schienensystem unterschiedlich. Zweirohrsysteme sind meistens höher als Einrohrsysteme, aber für kurvige Verläufe wie in Mehrfamilienhäusern oft erforderlich, da sich engere Kurven abbilden lassen. Man sollte sich also nicht von vornherein auf ein Schienensystem oder einen Hersteller festlegen.

Außerdem muss der Handlauf auch nach Einbau des Treppenlifts weiterhin nutzbar sein. Eine Demontage, um dadurch eventuell erst die vorgeschriebene lichte Breite zu erfüllen, ist also nicht möglich.

Sollte die Restlaufbreite neben dem Treppenlift unter 60 cm liegen, muss auf jedem Stockwerk für entgegenkommende Treppennutzer ein Wartebereich vorhanden sein. Befindet sich die Parkposition des Treppenlifts im Treppenbereich, so gilt auch hier eine Vorgabe von mindestens 60 cm Restlaufbreite neben dem hochgeklappten Treppenlift.

Weitere Vorschriften bestehen darin, dass der Lift aus nicht brennbaren Materialien hergestellt sein muss, eine Sicherung gegen missbräuchliche Nutzung vorhanden ist und der Lift bei Störungen auch manuell in eine sichere Parkposition gebracht werden kann. Dies ist aber bei allen gängigen Herstellern gegeben.

Auch bei Treppen, die sich in einem Mehrfamilienhaus befinden, können dieselben Vorschriften wie für ein Einfamilienhaus Anwendung finden. Dies gilt für die folgenden Fälle.

  1. Treppe innerhalb der Wohnung
    Soll der Treppenlift z. B. innerhalb einer Maisonettewohnung, die sich im Mehrfamilienhaus befindet, eingebaut werden, reichen die Vorgaben für die Mindesttreppenbreite bei Einfamilienhäusern.
  2. Treppennutzung nur von einer oder maximal zwei Parteien
    Alle Treppen, die im Mehrfamilienhaus von nur einer oder maximal zwei Parteien genutzt werden, fallen unter die Regelungen für Einfamilienhäuser mit weniger strikten Vorgaben für die Mindesttreppenbreite. Wohnen Sie z. B. als einzige Partei im obersten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses und benötigen einen Lift vom vorletzten bis ins letzte Stockwerk, da z. B. der Aufzug nur bis zum vorletzten Stockwerk fährt, finden die Regelungen für Mehrfamilienhäuser keine Anwendung.
  3. Alternative Fluchtwege vorhanden
    Dasselbe gilt wenn es eine zweite Fluchtwegmöglichkeit über einen weiteren Ausgang auf einer anderen Ebene oder eine weitere Treppe gibt.

Die Verteilung der Wohnungen auf die verschiedenen Stockwerke kann also eine Rolle spielen, sodass eventuell die Vorschriften für Einfamilienhäuser mit geringerer Fluchtwegbreite Anwendung finden könnten. Maßgeblich ist also immer wie viele Parteien die Treppe benutzen und welche Fluchtwegalternativen es gibt. Für Hochhäuser und bestimmte Gebäudeklassen gelten andere Vorschriften. Eine Abklärung mit einem Fachmann vor Ort ist daher immer ratsam.

Treppenbreite in öffentlichen Gebäuden

Öffentliches Gebäude

Die vorgeschriebene Mindestbreite für den Fluchtweg in öffentlichen Gebäuden liegt bei 1,20 Meter. Diese kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch höher sein. Ein Treppenlift kann nur nach einer Baugenehmigung, bei der alle Voraussetzungen eingehend geprüft werden, eingebaut werden. Mögliche Fluchtwege und die Anzahl der Personen, von denen die Treppe benutzt wird, spielen dabei eine maßgebliche Rolle.

Genehmigungen

...für Mieter

Aufgrund des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG), das am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, gelten im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neue Regelungen für Mieter zum Thema Barrierereduzierung (siehe § 554 BGB). Die Rechte von Mietern zur Durchführung von Umbaumaßnahmen, die der Barrierereduzierung oder dem barrierefreien Zugang zur Wohnung dienen, wurden gestärkt.

  1. Der Mieter muss für den Einbau eines Treppenlifts in jedem Fall die Genehmigung seines Vermieters einholen.
  2. Die Kosten für Ein- und auch Rückbau des Treppenlifts gehen zulasten des Mieters.
  3. Der Vermieter hat das Recht eine Kaution zu verlangen (für Rückbaumaßnahmen).

...für Wohnungseigentümer

Auch für Wohnungseigentümer gab es aufgrund des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Modernisierungen auch im Hinblick auf Barrierefreiheit fördern sollen. Damit wurde durch die Aufnahme von § 20 Abs. 2 WEG der barrierefreie Um- und Ausbau für Wohnungseigentümer vereinfacht. Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts muss dennoch allein der Wohnungseigentümer tragen. Da es sich aber um eine Maßnahme am Treppenhaus, also dem Gemeinschaftseigentum, handelt, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht und muss im Vorfeld informiert werden.

Material und Konstruktion der Treppe bzw. Wand

Je nach Montagewunsch des Treppenlifts muss geprüft werden, ob die jeweiligen Materialien und Konstruktionen für die Installation und den Betrieb eines Treppenlifts ausreichend tragfähig bzw. geeignet sind.

Stufenmontage
Stufenmontage

Bei einer Montage des Lifts über Stützen auf den Treppenstufen muss das Material und die Konstruktion der Treppe von einem Fachberater in Augenschein genommen werden.

Die Stufenmontage ist die häufigste und bevorzugte Einbauart eines Treppenlifts und ist auch in den meisten Fällen bezüglich der Tragfähigkeit machbar. Problematisch könnte es nur z. B. bei reinen Holztreppen ohne entsprechenden Unterbau werden.

Manche Materialien sind für die Stufenmontage trotz fortgeschrittener Bohrtechniken jedoch nicht so geeignet. Bei Marmortreppen kann es z. B. sein, dass bei den Bohrungen über das reine Bohrloch hinausgehende Beschädigungen entstehen, da Marmor leicht reißt und so unbeabsichtigt Stücke im Bohrbereich abplatzen können.

Vorsicht ist auch geboten, wenn im Stockwerk am Beginn und Ende der Treppe eine Fußbodenheizung verlegt ist, da die Rohre bei den Bohrungen beschädigt werden könnten. Dasselbe gilt für alle anderen Leitungen und Rohre jeglicher Art am Boden oder in der Wand.

Wandmontage

Alternativ zur Stufenmontage kann der Treppenlift an der Wand montiert werden. Dann geht es für die Beurteilung der Einbaufähigkeit um die Prüfung der Tragfähigkeit der Bauart und des Materials der Wand. Diese kann z. B. bei Altbauten/Fachwerkhäusern oder Gips-/Trockenbauwänden nicht in ausreichendem Maß vorhanden sein. Hier ist dann eventuell eine Wandmontage mit zusätzlichen Stützen auf den Stufen eine Lösung, wobei die Stützen lediglich aufgestellt und nicht verbohrt werden, also keine Beschädigung der Treppenstufen verursacht wird. Hier kann es sein, dass am Anfang und Ende der Treppe eine Bohrung zur Stabilisierung notwendig ist.

Deckensturz – Treppendurchgangshöhe

Beim Einbau eines Treppenlifts ist auch zu beachten, auf welcher Höhe sich der Deckensturz befindet. Hier geht es um die sogenannte Treppendurchgangshöhe, die den Abstand zwischen den Treppenstufen und senkrecht im Treppenverlauf darüberliegenden Gebäudeteilen (Decken, Balken oder Dachschrägen) beschreibt.

Diese lichte Treppendurchgangshöhe wird beim Treppenbau notwendiger Treppen aktuell laut Treppen-DIN Norm mit mindestens 200 cm vorgeschrieben, sodass gewährleistet ist, dass genügend Kopffreiheit beim Treppensteigen besteht. Allerdings gibt es viele Treppen (z. B. älteren Baujahrs oder nicht notwendige), die an dieser Stelle geringere Maße aufweisen, sodass vor dem Einbau eines Treppenlifts geklärt werden muss, ob während der Fahrt für den Treppenliftnutzer genügend Kopffreiheit vorhanden ist. Aber auch Maße von z. B. nur 1,65 m können bereits ausreichen. Dies hängt natürlich immer auch sehr von den Maßen der einzelnen Herstellerprodukte sowie von der Größe des Nutzers ab und kann am besten mit einem Vertreter vor Ort geklärt werden.

Deckensturz

Maße

In der folgenden Grafik können Sie die groben Maße eines Treppenlifts ablesen. Diese können sich je nach Modell jedoch unterscheiden. Alle Maßangaben verstehen sich in mm.

Treppenlift Maße

Grafik: Treppenlift Maße

Geschrieben von
Neumann
Marion Neumann

Dpl. Ökonomin und Autorin

Marion Neumann hat über viele Jahre Expertenwissen im Bereich Treppenlift und Pflege aufgebaut und verfasst Artikel zu verschiedenen Fragestellungen, die für Senioren oder andere Pflegebedürftige und deren Angehörige von Interesse sind.

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