Treppenlift Zuschuss Land Hamburg

Land Hamburg

Regionales Förderprogramm

Das Land Hamburg unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 15.000 €.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

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Beantragung

Über den den IFB Hamburg (siehe Link unten)

Links
Zuschusshöhe

Bis zu

15.000€

Voraussetzungen

Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum. Das Einkommen darf die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 70 % überschreiten. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Weitere Förderprogramme

Weitere Förderprogramme

Zuschuss der Pflegekasse

bis zu

4.000 €
Zuschuss der kfW
10 %

der Kosten

Wann sollte eine regionale Förderung in Anspruch genommen werden?

In der Regel lassen sich regionale Förderprogramme nicht kombinieren mit anderen Zuschüssen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, bei welchem Förderprogramm der Zuschuss für Sie am höchsten ist. Dies kann auch davon abhängig sein, wie hoch die Kosten für den Treppenlift sind. Nämlich dann, wenn es sich um prozentuale Zuschüsse handelt.

Zuschuss der Pflegeversicherung

Wenn ein Pflegegrade vorliegt, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

In den meisten Fällen ist dies mehr als Sie von dem Förderprogramm des Landes Hamburg erhalten. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Bedingungen des Zuschusses der Pflegekasse erfüllen.

Zunächst Angebote einholen

Bevor Sie sich an die zuständigen Stellen für die Zuschüsse wenden, sollten Sie Angebote für einen Treppenlift einholen. So haben Sie Gewissheit, ob ein Einbau überhaupt bei Ihnen machbar ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Auf Anfrage vermitteln wir Ihnen gerne bis zu drei passende Firmen, um kostenlose und unverbindliche Angebote zu erhalten.

Anschließend sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss des Landes Hamburg erfüllen und welche anderen Förderprogramme noch infrage kommen.

Haben Sie Fragen zum Thema Treppenlift? 0800 11 22 44 1